Luftsicherheitsgesetz / Zulassung zum Reglementierten Beauftragten erteilt

11.02.2008

Für Luftfrachtkunden ist eine Registrierung als "bekannter Versender", soweit noch nicht erfolgt, unverändert notwendig.

Die Änderungen im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), welche die EU-Verordnung für Sicherheit in der Zivilluftfahrt (EU-VO 2320/2002) in nationales Recht umsetzen, sind bereits zum 1. Februar 2006 in Kraft getreten. Diese bringen für die Luftfrachtbranche ein Novum mit sich: den Status des Reglementierten Beauftragten (RB) / Regulated Agent (RA).

Darunter versteht das LuftSiG:

  • "Agenturen, Spediteure oder sonstige Rechtssubjekte, die
  • ordnungsgemäß rekrutiertes und ausgebildetes Personal beschäftigen
  • vom Luftfahrt-Bundesamt gemäß VO (EG) Nr. 2320/2002 zugelassen sind
  • von dem, nach § 9 LuftSiG zuständigen, Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten oder vorgeschriebene Luftsicherheitsmaßnahmen durchführen
  • in geschäftlicher Beziehung mit einem Luftfahrtunternehmen

stehen."

Mit Wirkung zum 11.02.2008 hat das LBA EgeTrans Internationale Spedition GmbH, Marbach die endgültige Zulassung zum RB unter dem Kennzeichen DE.RAC.0344 erteilt. Die Zulassung wurde gem. VwVfG auf zwei Jahre befristet und ist somit bis zum 10.02.2010 gültig. Eine Liste aller zugelassenen RB hat das LBA auf seiner Homepage veröffentlicht. (www.lba.de - Luftfracht/Reglementierte Beauftragte/Reglementierte Postdienstleister - Liste)

Bereits mit der Antragstellung zum zugelassenen RB, die schon am 16.06.2006 erfolgte, hat EgeTrans sowohl im operativen, wie auch im administrativen Bereich der Luftfrachtabwicklung, eine Reihe von Anforderungen und Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen neben der Erstellung des Luftsicherheitsplans, die Ernennung und externe Schulung eines Sicherheitsbeauftragten, die zusätzliche Sicherheitsschulung eines stellvertretenden Sicherheitsbeauftragten und Schulungen aller operativen Mitarbeiter sowie die Umsetzung diverser sicherheitstechnischer Maßnahmen bei EgeTrans und den, von EgeTrans eingesetzten, Unterauftragnehmern.

Zu Letzteren gehören unter anderem der Schutz der Fracht vor Manipulation, sobald sich diese in EgeTrans-Besitz/dem Besitz unserer Unterauftragnehmer befindet und in der EU-VO 2320/2002 vorgeschriebene stichprobenartige Kontrollen der zu transportierenden Luftfracht. Das zeigt, die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bringt einen erhöhten Aufwand in der Abwicklung der Luftfracht mit sich. Die EgeTrans Internationale Spedition GmbH, Marbach ist deshalb gezwungen, diese erhöhten Kosten in Form einer so genannten Regulated – Agent - Fee (RA-Fee) seit dem 01. August 2006 in Höhe von 8,00 EUR pro Sendung zu belasten.

Die Zulassung als RB ist dennoch sinnvoll und vor allem für die Kunden vorteilhaft. Denn ausschließlich reglementierte Beauftragte, wie die EgeTrans Internationale Spedition GmbH, Marbach, können ihre Luftfrachtkunden als so genannte "Bekannte Versender" (BV) anerkennen. Dies ist hinsichtlich der Laufzeit der Fracht und in Bezug auf die Vermeidung von Mehrkosten durch zusätzliche Sicherheitskontrollen wichtig. Denn sobald eine entsprechende Erklärung der Kunden vorliegt, kann EgeTrans die Sendung als "sichere Fracht" behandeln. Dadurch sind – mit Ausnahme von Stichproben – keine zusätzlichen technischen Kontrollmaßnahmen notwendig, wodurch auch unnötige Zeitverzögerungen hinfällig werden. Bei der Abwicklung von Fracht unbekannter Versender muss EgeTrans die, vom LBA vorgeschriebenen, Sicherheitskontrollen zwingend durchführen lassen. Diese besagen, dass das "unsichere Frachtgut" entweder:

  • Von Hand oder physisch kontrolliert werden muss oder
  • Mit einem Röntgengerät durchleuchtet werden muss oder
  • In einer Druckkammer überprüft werden muss oder
  • Mit anderen technischen oder biosensorischen Mitteln (z.B. Spürhunden, Spurendetektoren, geprüften Sprengstoff-Spürhunden usw.) kontrolliert werden muss.

Dieses Vorgehen kann nicht nur zu einer Zeitverzögerung bei der Verladung der Sendung führen, sondern verursacht Mehrkosten, die an den Kunden weiterberechnet werden.

Für eine Anerkennung als "Bekannter Versender" (BV) ist es notwendig, dass die EgeTrans - Luftfrachtkunden die Anforderungen einer vom LBA herausgegebenen "Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders" erfüllen und die Erklärung unterschreiben bei EgeTrans vorliegt. Dabei erkennt das LBA ausschließlich solche Sicherheitserklärungen an, die unverändert übernommen wurden. Sollte uns die "Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders" von Ihnen bislang nicht vorliegen, bitte nutzen Sie unser Downloadformular als Vorlage.