SOLAS Compliance at EgeTrans

01.07.2016

Ausführliche Informationen zur neuen Richtlinie

Um die Sicherheit auf See zu verbessern und die Gefahren des Seefrachttransports zu minimieren, hat die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Änderungen am Internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) vorgenommen, die ab 1. Juli 2016 in Kraft treten. Damit Sie die neuen Anforderungen reibungslos umsetzen können, geben wir Ihnen im Folgenden ausführliche Informationen an die Hand und zeigen Ihnen auf, welche Schritte notwendig sind.

Übersicht:

1. Hintergrund

2. Ermittlung der Verified Gross Mass (VGM)

3. Nächste Schritte (To Dos)

4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

 

1. Hintergrund

Am 1. Juli 2016 tritt die neue SOLAS-Richtlinie in Kraft, die durch die International Maritime Organization (IMO) beschlossen wurde. Zentraler Bestandteil dieser Richtlinie ist die obligatorische Angabe der bestätigten Bruttomasse jeden Containers, der Verified Gross Mass (VGM). Das Ziel dieser Richtlinie ist die Erhöhung der Arbeitssicherheit von Menschen auf hoher See. Denn in der Vergangenheit haben erhebliche Abweichungen zwischen angegebenen und tatsächlichen Gewichten zu schweren Unfällen geführt.

2. Ermittlung der Verified Gross Mass (VGM)

Grundsätzlich sind zwei Methoden zur Bestimmung der VGM anwendbar:

  • Methode 1: Der beladene und versiegelte Container wird gewogen.
  • Methode 2: Kalkulation: Addition aller Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Masse der Ladungshilfsmittel, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien sowie Containereigengewicht (Tara − gemäß CSC-Plakette auf der Container-Rückseite).

EgeTrans wird beide Methoden zur Ermittlung der VGM anwenden. Daher ist es unerlässlich, dass die von Ihnen deklarierten Warengewichte in den Versanddokumenten korrekt sind. Die VGM muss rechtzeitig an die Reedereien übermittelt werden. Bitte senden Sie daher die Sendungsdokumente ergänzt um die VGM (FCL) bzw. die Sendungsdokumente mit den Gewichtsangaben der einzelnen Packstücke (LCL) nach Abschluss der Verladung an EgeTrans, sobald die Waren Ihr Firmengelände verlassen. Nach Informationseingang und Verarbeitung der Informationen sendet EgeTrans die VGM via EDI-Nachricht an die beauftragten Reedereien.

3. Nächste Schritte (To Dos)

Um die neuen Anforderungen reibungslos umzusetzen, hat EgeTrans die notwendigen Anpassungen für die täglichen Arbeitsabläufe vorbereitet. Damit Ihre Fracht ohne Verzögerung verladen werden darf, möchten wir Sie um Folgendes bitten:

FCL

Bitte schicken Sie für Ihre FCL-Aufträge die Verpflichtungserklärung zeitnah ausgefüllt und unterschrieben an EgeTrans zurück. Ab dem 1. Juli 2016 benötigen wir dieses Dokument einmalig vor Ihrer nächsten Buchung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir sonst die Auftragsabwicklung nicht wie gewohnt gewährleisten können. Für die Übermittlung der VGM nutzen Sie bitte ab sofort das VGM-Formular. Bitte senden Sie die Dokumente per E-Mail (Scan) oder per Fax an Ihren EgeTrans Ansprechpartner. Die Dokumente stehen im Downloadbereich bereit.

LCL

Bei LCL-Aufträgen gehen wir davon aus, dass die Gewichtsangaben in Ihren Sendungsdokumenten den tatsächlichen Sendungseigenschaften entsprechen und übernehmen diese als Kalkulationsgrundlage, sofern die VGM durch Methode 2 ermittelt wird. Bei Fragen rund um das Thema VGM steht Ihnen Ihr EgeTrans Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Container werden ohne Angabe der VGM nicht verladen: Keine VGM − keine Verladung. Sollte die VGM falsch oder zu spät an EgeTrans deklariert werden und Extrakosten − bspw. für Änderung der Stauplanung, Containerstaukosten oder Wiegekosten − entstehen, dann gehen diese Kosten zu Lasten der Ware und müssen vom Versender/Lieferanten/Verlader getragen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Ihr EgeTrans Team