Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen verabschiedet

01.12.2016

Verbände legen gemeinsam die Neufassung fest.

An den Verhandlungen zur Novellierung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) nahmen dieses Mal zahlreiche Interessenverbände teil, um eine tragfähige und branchenübergreifende Neufassung der ADSp zu erarbeiten. Alle beteiligten Akteure betonen, dass mit der Einigung auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) ein Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten erzielt werden konnte, der in ein branchenübergreifendes Regelwerk umgesetzt worden ist. Den Unternehmen der verladenden Wirtschaft, den Spediteuren und Frachtführern, liegt mit den ADSp 2017 nun eine Neufassung vor, deren Anwendung von den beteiligten Verbänden unverbindlich empfohlen wird. EgeTrans Internationale Spedition GmbH arbeitet ab 1. Dezember 2016 auf Grundlage der neuen ADSp 2017. Die wesentlichen Änderungen der Neufassung stellen wir Ihnen hiermit vor.

Anhebung von Haftungsgrenzen im Vergleich zu den ADSp 2016:

Die ADSp 2017 beinhalten wesentliche Änderungen bei den Haftungsgrenzen, die vor allem einen Interessenausgleich für die Verladerschaft bedeuten.

  • Je Schadensfall steigt die Begrenzung bei Fracht- und Speditionsverträgen von 1 Mio. Euro auf 1,25 Mio. Euro an.
  • Die Maximalhaftung für „andere als Güterschäden“ erhöht sich um 25 % auf 125.000 Euro.
  • Die Haftungsgrenze je Schadenereignis erhöht sich von 2 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro.
  • Bei Lagerverträgen steigt die Haftungsgrenze je Schadensfall von 25.000 Euro auf 35.000 Euro an.
  • Bei Inventurdifferenzen erhöht sich die Maximalhaftung je Einlagerer und Jahr von 50.000 Euro auf 70.000 Euro

Regelung der Haftung des Auftraggebers (neu in den ADSP 2017):

Die Haftungsbegrenzung des Auftraggebers (z.B. bei fehlerhaften Angaben zur Ware oder ungenügender Verpackung) wird auf 200.000 Euro je Schadensereignis begrenzt, mit der Ausnahme eines qualifizierten Verschuldens des Absenders

Modifizierung der Haftung bei Multimodaltransporten:

§§ 407 ff. HGB (Frachtvertrag) werden in den ADSp 2017 nicht mehr durchgehend angewendet werden. ◦Bei unbekanntem Schadensort ist eine Haftung von 2 SZR / kg vorgegeben ◦Bei bekanntem Schadensort finden nun auch §§ 512 ff HGB Anwendung. Damit kann sich der Spediteur auch auf den Haftungsausschluss für nautisches Verschulden und Feuer an Bord berufen.

Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden:

§ 504 HGB (Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden) findet wieder Anwendung. Der Haftungshöchstbetrag liegt bei 666,67 SZR für das Stück oder die Einheit, oder bei 2 SZR / kg des Rohgewichts des Gutes. Abhängig davon, welcher Betrag höher ist. Die ADSp 2017 enthalten ebenfalls Änderungen hinsichtlich der Regelung zur Nichteinhaltung von Lade- und Entladezeiten. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 finden Sie hier auf unserer Webseite oder auf der Webseite des DSLV.