Zollabwicklung für den europäischen Binnenmarkt

Wer Güter in die Europäische Union einführen oder ausführen möchte, muss diese dem Zoll bekannt geben. Die Anforderungen an die Unternehmen werden dabei immer vielfältiger und die Prozessschritte komplexer. 

Damit die Zollabwicklung für Importe und Exporte reibungslos abläuft, benötigen Sie den richtigen Partner. EgeTrans hilft Ihnen gerne bei allen zollrelevanten Themen weiter.

Import-Zollverfahren in die Europäische Union

Die Importverzollung in die Europäische Union besteht aus vielen kleinen Prozessschritten. Unser Team übernimmt für Sie jeden einzelnen Schritt von der Zollanmeldung bis zur Überlassung der Waren in den freien Verkehr. Wir überwachen alle digitalen Schnittstellen, bereiten die benötigten Dokumente vor und kommunizieren mit den Zollbehörden und sorgen dafür, dass Ihre Ware reibungslos in den freien Verkehr übergehen kann.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Zollverfahren

  • Abfertigung in den Freien Verkehr
  • Rückwarenabfertigung
  • Zollbeschau
  • Veredelungsverkehre
  • Carnet ATA
  • Carnet de Passage
  • Versandverfahren

Unser Team hilft Ihnen gerne dabei das richtige Zollverfahren auszuwählen.

Fracht wird in Flugzeug verladen.jpg

Fiskalvertretung bei der Einfuhr in die Europäische Union

EgeTrans ist als Speditionsunternehmen berechtigt, ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. Das Umsatzsteuergesetz erlaubt Spediteuren die Deklaration steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung nicht notwendig ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen auszuführen. Dabei geht es hauptsächlich um steuerfreie Einfuhren mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung

Eine Fiskalvertretung ist speziell für Unternehmen gedacht, die Waren aus einem Drittland in die EU einführen und durch ein EU-Land durchführen möchten, in dem sie weder ansässig sind, noch sonstige steuerpflichtige Umsätze haben, bevor die Ware ins Bestimmungsland transportiert wird.
Durch die Fiskalvertretung soll der administrative Aufwand bei der Einfuhr reduziert und die Liquidität des Importeurs nicht beeinflusst werden. Hierzu ist eine schriftliche Bevollmächtigung und eine Beauftragung des Spediteurs erforderlich.

Prozess der Fiskalvertretung

In dem EU-Mitgliedsland, das als Einfuhrland dient, wickelt der Fiskalvertreter die Importe aus Drittländern umsatzsteuerlich ab. Der Fiskalvertreter verzollt dabei die Waren schon bei der Ankunft an der EU-Außengrenze zum freien Verkehr, ohne dass die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird und vorfinanziert werden muss. Er erledigt auch die vorgeschriebenen Melde- und Deklarationspflichten. Im Bestimmungsland ist keine weitere Zollabfertigung notwendig. Der Importeur führt die Einfuhrumsatzsteuer erst im Zuge der Erwerbsbesteuerung ab. 

Sie haben Fragen zur Fiskalvertretung? Schreiben Sie uns.

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Export-Zollabfertigung aus der Europäischen Union

Alle Waren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden, müssen ebenfalls den Prozess der Verzollung durchlaufen und von Ausfuhrdokumenten begleitet werden. Die Sendungen werden dazu in ein Ausfuhrverfahren überführt und mit Hilfe eines elektronischen Ausfuhrbegleitdokuments (Ausfuhranmeldung) bei der Zollbehörde angemeldet. 

Die zuständige Zollbehörde prüft die Anmeldung sowie das Begleitdokument und führt stichprobenweise eine Beschau der Waren durch. Sie gibt nach sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen die Ware für den Export aus der EU frei und erstellt zum Abschluss einen Ausfuhrnachweis.

Für Exporte aus der Europäischen Union übernehmen wir für Sie

  • die Erstellung der Ausfuhranmeldungen
  • die Organisation einer eventuell geforderten Zollbeschau

Selbstverständlich veranlassen wir alle weiteren Schritte und übernehmen die Koordination des gesamten Exportverzollungsprozesses.

Container auf der Schiene von oben.jpg

Transitverfahren in der Europäischen Union

In der Europäischen Union gilt das Prinzip des Bestimmungslandes. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nur für Waren in dem Land gilt, in dem sie gehandelt werden. Die Versandverfahren beruhen auf diesem Grundsatz. Damit können Waren zwischen zwei Orten in der Europäischen Union befördert werden, wobei die Zollabfertigung der Waren erst am endgültigen Bestimmungsort erfolgen muss. Dies vereinfacht auch den Warenverkehr zwischen zwei EU-Ländern, wenn der Transport durch ein Nicht-EU-Land (Drittland) führt.

Gerne erledigen wir für Sie die folgenden Versandformalitäten innerhalb der Europäischen Union:

  • Transitverfahren
  • Transit-Begleitdokument T1
  • Carnet ATA

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