ATR/UM vorläufig für externe Gäste geschlossen

17.03.2020

Verordnung der Landesregierung vom 16.03.2020

Sehr geehrte Gäste,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen verschärfen Bund und Länder Ihre Anstrengungen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-Cov-2 einzudämmen. Am Montag 16.03.2020 hat die baden-württembergische Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus veröffentlicht.

In § 5 „Einschränkung des Betriebs von Gaststätten“ ist geregelt, dass Speisegaststätten nur unter Einhaltung von bestimmten Auflagen den Betrieb aufrechterhalten dürfen.

Um diese Auflagen erfüllen zu können, sind wir leider gezwungen, externe Gäste von der Bewirtung bis auf weiteres auszuschließen.

Wir hoffen, unser Betriebsrestaurant zeitnah wieder öffnen zu können und freuen uns schon jetzt, Sie dann wieder wie gewohnt zu begrüßen. Über neue Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Team ATR/UM