Brexit is coming

26.10.2020

Was Sie vor dem 31.12.2020 wissen sollten

Ende Januar 2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten und befindet sich noch bis Ende des Jahres in der Übergangsphase. Bis zum 31.12.2020 gelten alle Regeln in Politik und Wirtschaft, als ob Großbritannien noch EU-Mitglied wäre. Zwar werden für die Zeit danach Freihandelsabkommen ausgehandelt, diese gelten dann aber nur für anfallende Steuern und Zölle - Zollanmeldungen müssen ab dem 1. Januar 2021 trotzdem durchgeführt werden. Der Ausgang dieser zähen Verhandlungen ungewiss.

Sollte kein Freihandelsabkommen und somit ein „No-Deal Brexit“ zustande kommen, gelten für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien die Regeln der Welthandelsorganisation. Großbritannien wird dann wie jeder andere Drittstaat ohne gesondertes Freihandelsabkommen behandelt. Das heißt die Zollsätze werden wie in anderen Nicht-EU-Ländern anfallen, allerdings werden sich die Regeln für die Umsatz- und Verbrauchssteuer ändern.

Egal wie die Verhandlungen ausgehen, müssen nach der Übergangszeit alle Waren von und nach Großbritannien vom Zoll abgefertigt werden. Selbst wenn keine Zölle und Steuern erhoben werden, müssen die Waren verzollt werden. Dadurch werden zusätzliche Kosten und Mehraufwand für alle Unternehmen anfallen, die Handel mit Großbritannien betreiben oder dort Dienstleistungen erbringen .

Um sich auf diese Umstellung vorzubereiten, ist es hilfreich, sich als Unternehmen im Voraus mit den folgenden Punkten vertraut zu machen:

EORI-Nummer beantragen

Die Abkürzung EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification“. Diese Nummer dient zur steuerlichen Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Für den Handel mit Ländern außerhalb der EU wird eine solche EORI-Nummer benötigt, da der Zoll damit die Waren freigibt. Die EORI-Nummern, die von Großbritannien vergeben wurden, werden nach dem Brexit nicht mehr von den EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert. Daher sollte für den nahtlosen Import und Export der Waren eine von der EU vergebene EORI-Nummer beantragt werden. Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union beantragen die EORI-Nummer direkt bei ihrer Verwaltung, Unternehmen aus Drittstaaten beim EU-Mitgliedsstaat, indem erstmals eine Zollanmeldung abgegeben werden soll. Eine deutsche EORI-Nummer kann hier beantragt werden.

Warennummern der Produkte kennen

Waren müssen über eine international anerkannte Warennummer zugeordnet werden können, damit der Zoll die richtigen Zölle und Steuern erhebt. Grundlage dieser Warennummer ist der sogenannte HS-Code. Er dient der weltweit einheitlichen Bezeichnung und Einordnung von Waren.

Die Höhe der Zölle und Steuern für Sendungen von und nach Großbritannien müssen noch vereinbart werden. Über diesen Link lassen sich die Warennummern bestimmen: https://www.zolltarifnummern.de.

Ausfuhrkontrollen, Lizenzen und Zertifizierungen

Bestimmte Waren unterliegen Ausfuhrkontrollen. Das bedeutet, dass diese nicht ohne Genehmigung versendet werden dürfen. Ob dies der Fall ist muss im Voraus geprüft werden: https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do.

Für folgende Waren sind Lizenzen notwendig: 

  • Waren, die neben zivilen, auch für militärische Zwecke genutzt werden können (Dual-Use). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) will bei einem „No-Deal Brexit“ die Ausfuhr solcher Güter mit Allgemeinen Genehmigungen erleichtern. Nähere Informationen können hier entnommen werden.
  • Waren, die kontrolliert werden müssen, da sie auf Grund des Artenschutzes einem Handelsabkommen unterliegen. Für die Zollabfertigung wird ein sogenanntes CITES-Dokument benötigt, welches den Sendungsinhalt bescheinigt.
  • Waren, die für Messen oder kulturelle Zwecke vorübergehend exportiert oder importiert werden, benötigen ein Carnet ATA („Admission Temporaire“ = vorübergehender Einlass) damit keine Zollgebühren anfallen.

Umsatzsteuer

Da Großbritannien nach der Übergangszeit auch umsatzsteuerrechtlich zum Drittland wird, ergeben sich hier einige Änderungen. Ähnlich wie bei den oben genannten EORI-Nummern verlieren beispielsweise die bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus Großbritannien nach dem 31.12.2020 ihre Gültigkeit. Selbiges gilt auch für die Mehrwertsteuerrichtlinien der EU. Nach Ablauf der Übergangsphase kann Großbritannien selbst über die Art und Höhe der Steuersätze entscheiden.  

Aufschubkonto

Mit einem solchen Konto in Großbritannien kann die Zahlung von Einfuhrzöllen oder Umsatzsteuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Zudem können damit verschiedene Forderungen mit einer monatlichen Zahlung beglichen werden. Voraussetzung für die Einrichtung eines Aufschubkontos ist die Garantie einer Bank oder Versicherung sowie die Einrichtung eines Lastschriftmandats. 

Ein Aufschubkonto kann auf der folgenden Seite beantragt werden: https://www.gov.uk/guidance/setting-up-an-account-to-defer-duty-payments-when-you-import-goods.

 

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