Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen

15.10.2023

Gegen Russland verhängte Sanktionen

Mit diesem Artikel informieren wir Sie über die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die wir in Ihrem Auftrag, im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten Sanktionen, durchführen.

Mit der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023 wurden die bestehenden Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2014/833) verlängert. Mit Artikel 3g der Verordnung wird eine zusätzliche Bestimmung zur Verschärfung der Sanktionen gegen bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse eingeführt. Dieser Zusatz tritt am 30. September 2023 in Kraft.

Die genannte Verordnung bezieht sich auf alle Eisen- und Stahlerzeugnisse, die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse den Ursprung Russland enthalten, vorbehaltlich der in Artikel 3g genannten Ausnahmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 30. September 2023 bei jeder Zollanmeldung für die betroffenen Waren zusätzliche Herkunftsnachweise (neben einem etwaigen Herkunftszeugnis) vorgelegt werden müssen.

Die Europäische Union hat ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zu diesem Thema in englischer Sprache veröffentlicht. Für einen vollständigen Überblick über die neuen Regelungen verweisen wir auf den Inhalt der genannten Verordnungen und auf die FAQ. In Bezug auf die FAQ ist das "Mill Test Certificate" (MTC) ein möglicher geeigneter Herkunftsnachweis. Allerdings sind bisherige Aussagen der Zollbehörden zurückhaltend, welche Nachweise als schlüssig gelten.

Gemäß Auszug aus dem FAQ (Seite 12 unter Punkt B) muss ein MTC mindestens folgende Informationen enthalten.

The following documents may be considered as sufficient evidence of the country of origin of the iron or steel used as inputs:

a) In the case of semifinished products:
The mill test certificate (MTC) (there is no concrete standardized format):
- establishing the name of the facility where the production is taking place, the name of the country corresponding to the heat number (country of the ladle of melting) together with the classification at subheading level (six-digit code) of the product.

b) In the case of finished products:
The mill test certificate (MTC) or mill test certificates (MTCss) – if all relevant information cannot be summarized in one single MTC or the MTC accompanied with other documents:
- establishing the name of the country and the name of the facility corresponding to the heat number (country of the ladle of melting) together with the classification at subheading level (six-digit code), and
- the name of the country and the name of the facility where the following processing operations are carried out, as relevant:

  • Hot-rolling
  • Cold-rolling
  • Hot-dipped metallic coating
  • Electrolytic metal coating
  • Organic coating
  • Welding
  • Piercing/extruding
  • Drawing/Pilgering
  • ERW/SAW/HFI/Laser welding

The importer is responsible for the information provided in the MTC or MTCs and submitted to the customs authorities of the Member State of import as evidence of the country of origin of the iron and steel inputs used.

Für Fertigerzeugnisse können mehrere MTCs eingereicht werden, wenn der Platz nicht ausreicht, um die erforderlichen Informationen auf einem MTC zu verarbeiten. Alle Angaben müssen verständlich sein und deutlich aus den MTCs hervorgehen. Wenn die (Zoll-)Behörden begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen haben, können zusätzliche Unterlagen/Informationen angefordert werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese Informationen Fragen aufwerfen können. Aus diesem Grund haben wir das FAQ-Dokument der Europäischen Union über Sanktionen gegen Russland unter folgendem Link beigefügt: https://finance.ec.europa.eu/system/files/2023-10/faqs-sanctions-russia-consolidated_en.pdf