Veränderung der Warenbeschreibungen auf US-Einfuhrpapieren
- Logistik
Wie bereits in dem am 10.06.2024 veröffentlichten Artikel „US-Zoll- und Grenzschutzbehörde führt den Versand von Frachtnachrichten ein“ erwähnt, gelten in den USA strenge Regeln für die Bezeichnung von Waren, die importiert werden sollen.
Seit dem 27.09.2025 wird die Export-Verladung von Containern durch die CBP (Customs and Border Protection) gestoppt, sofern die Warenbeschreibung auf dem B/L nicht den Anforderungen entspricht. Auch wenn vonseiten der Spediteure und Reeder mit darauf geachtet wird, dass die Regularien eingehalten werden, obliegt die Pflicht der korrekten Anmeldung in erster Linie dem Versender.
Hierbei gilt es folgendes zu beachten:
Warenbeschreibungen auf dem B/L dürfen nicht mehr die Bezeichnung FAK (Freight All Kinds) oder S.T.C. (Said To Contain) führen, auch müssen die Warenbeschreibungen mit dem tatsächlichen Namen der Ware beginnen (z.B. hair elastics, steel tubes made from xxx, etc.). Dazu ist es notwendig, dass die Packlisten / Handelsrechnungen bereits die korrekte und detaillierte Warenbezeichnung auf Englisch führen, um eine fehlerfreie Erfassung der Daten zu ermöglichen und somit Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden.
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